TVB Werbekonstruktionen

Technische Vertragsbedingungen der nieowa-Mediengestaltung.

Allgemeines

Falls zum Zeitpunkt der Beauftragung noch keine Baugenehmigung vorliegt, setzen wir eine Planung ohne Änderungen und Aufschübe voraus. Eine geeignete Baugenehmigung muss bis spätestens 2 Wochen vor Montagebeginn vorliegen. Der Auftraggeber trägt die Haftung, falls die Baugenehmigung von der beauftragten Leistung abweicht.
Falls zum Zeitpunkt der Beauftragung, also Beginn der Erstellung der statischen Berechnung, kein geeignetes Bodengutachten vorliegt, kann ggf. die nachträgliche Änderung des Fundamentes bzw. des Mastfußes zu Mehrkosten führen.

Vor Vertragsabschluss ist eine ausführliche technische Klarstellung erforderlich.
Bei nicht pauschalisierten Preisen erfolgt die Abrechnung nach genauem Aufmaß bzw. Nachweis zu den Bedingungen der VOB. Zusätzliche Leistungen, die bis jetzt nicht erkennbar sind und die sich im Zuge der späteren technischen Bearbeitung als erforderlich erweisen, werden nachträglich angeboten.

Nicht im Preis enthalten sind Stemm- und Beton-, Betonverpressarbeiten bzw. -vergussarbeiten, sowie Montage- und Schutzrüstungen, soweit diese nach UVV erforderlich sind.

Unser Stundensatz für evtl. erforderlich werdende Stundenlohnarbeit beträgt 56,00 €/h.

Bei einer Terminverschiebung, die nicht durch nieowa-Mediengestaltung verursacht ist, behalten wir uns vor, die Ware vier Wochen nach Fertigstellung in Rechnung zu stellen und Lagerkosten abzurechnen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Betreiber des Werbeträgers zu einer jährlichen Überprüfung der kompletten Anlage verpflichtet sind. Außerdem muss nach jedem Sturm die komplette Werbeanlage (Werbemast, Werbegerüst) überprüft werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen für diese Servicearbeiten ein Angebot.
Steigleitern dürfen nur von geübtem und geschultem Personal in geeigneter körperlicher Verfassung benutzt werden. Die persönliche Schutzausrüstung muss jährlich überprüft werden.

Montage

Die Aushärtungszeit für einen Regelbeton beträgt nach DIN Vorschriften 28 Kalendertage. In der Regel darf erst nach Ablauf dieser Frist ein Turm o.ä. auf ein Fundament montiert werden.
Die Montagen erfolgen in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse (insbesondere Wind, Schnee, Eis).
=> Extreme Witterungsverhältnisse berechtigen zur Montagunterbrechung und/ oder einer Aufteilung der Mehraufwände wegen deutlich geringerer Effektivität der Montagearbeiten zu Lasten des AG und AN zu gleichen Teilen. Wir behalten uns vor, im Winter in Mitteleuropa keine Montagen zwischen 1. Dezember und 30. März auszuführen. Ungehinderten Montageverlauf und freien Zugang zur Baustelle sowie Befahrbarkeit und genügend befestigte Lager- und Montagefläche für Material, Autokrane und Bühne (Schwerlastverkehr; nicht auf Durchgangsstraße) sind in unmittelbarer Nähe des Werbeträgers bauseits für die Montage (inkl. aller notwendiger Arbeiten) und für evtl. nachträglich notwendige Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Der Kran (oder die Bühne) muss so positioniert werden können, dass er (sie) maximal 12 m vom Werbeobjektmittelpunkt entfernt ist. Straßensperrungen bzw. Einfahrgenehmigungen sind, falls erforderlich, bauseitig zur Verfügung zu stellen. Reifenspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Die Fundamentoberfläche darf bis zur Montage des Werbeturms nicht überbaut (Kies, Schotter, Begrünung, etc.) werden. Im Auftragsfall ist bei nieowa-Mediengestaltung ein Standardblitzschutz durch eine Fachfirma möglich.
Die Markierung der Ausrichtungsachse der Werbekrone auf dem Fundament muss bauseits mindestens zwei Wochen vor Montage vorliegen, ansonsten behalten wir uns eine Verschiebung der Montage vor. Falls eine Montage weniger als 7 Werktage vor vereinbartem Termin auf Grund von Ursachen, für die nieowa-Mediengestaltung nicht verantwortlich ist, verschoben werden muss, behalten wir uns vor, entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Für durch nieowa-Mediengestaltung nicht verschuldete Montageunterbrechung berechnen wir pauschal € 850.- pro Unterbrechung zzgl. Kosten für Hubwerkzeuge. Strom (220V / 380V, 32 Amp.).

Sanitäreinrichtungen und Wasser werden nieowa-Mediengestaltung bauseits, kostenlos und ortsnah zur Verfügung gestellt.
Falls die bauseitige Stromzuleitung einen Phasenquerschnitt von 10 mm² überschreitet, ist dies vorab zu kommunizieren. Jede Phase der bauseitigen Zuleitung ist mit einem einzelnen Sicherungsautomaten und mit einem Überspannungsschutz abzusichern.

Produktbeschaffenheit

Lt. Technischer Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen (RILI-OFL) sind ansatz- und fleckenfreie Ausbesserungen mit Anstrichstoffen, die Metallpigmente enthalten, wie RAL 9006 und 9007, nicht durchführbar. Dabei kann weder eine manuelle mit dem Pinsel durchgeführte, noch eine gespritzte Ausbesserung zu einem ansatz- und fleckenfreien Ergebnis führen. Die Abweichungen entstehen strukturbedingt und durch andersartige Lichtbrechung, die sich als Ansätze mit Farbunterschieden abzeichnen.

Bei großformatigen Spanntuchkästen werden nach Bedarf Abstandsschwerter oder -seile zum Abhalten des Spanntuches von den ggf. flächig verlegten LEDs eingebracht. Ggf. zeichnet sich der Schatten dieser Vorrichtung leicht auf der ausgeleuchteten Oberfläche ab. Stärkerer Wind kann trotzdem ein inhomogenes Leuchtbild durch Eindrücken des Spanntuches bewirken. Insbesondere bei Formtransparenten ist eine minimale Faltenbildung des Spanntuches unumgänglich. Die Stöße der Spanntuch- oder Folienbahnen leuchten durch die Überlappung ggf. etwas dunkler.

Bei der Verzinkung von Stahlbauteilen ist eine homogene Farbgebung nicht zu garantieren. Dies liegt an dem Naturmaterial Rohstahl, das in der Zusammensetzung schwanken kann. Bei der Verzinkung können sich durch mechanische wie chemische Prozesse Farbabweichungen in der Oberfläche abzeichnen. In der Regel graut die Verzinkung im Laufe der Jahre nach.

Stahl- und Aluminiumkonstruktionen werden auf Grundlage der DIN EN 1090-1/2/3 Exekutionsklasse 2 angeboten. Sollte eine höhere Ausführungsklasse vom Auftraggeber oder dritter Seite, z.B. dem Prüfstatiker, gefordert werden, kann dies zu einem Mehraufwand zu Lasten des AG führen.

Aufgrund des Schleuderverfahrens sind unsere Betonmaste schalungsglatt und sichtlich porenfrei, verbunden mit geringen, fertigungsbedingten Längs- und evtl. Quernähten.
Die Farbgleichheit in sich und untereinander entspricht dem hohen Standard der Sichtbetonqualität. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Nuance sind nicht ausgeschlossen. Dies ist begründet im Einsatz der hochwertigen Materialien, welche aus Naturprodukten entstehen.

Durch Einwirkung von Regen und Schnee auf der Oberfläche der Schleuderbetonmasten können Kalkabsonderungen auftreten. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern liegt in der Natur der Materialien.

Wir weisen darauf hin, dass durch Lagern, Transport und Montage sowohl sichtbare Abdrücke auf der Oberfläche der Bauteile als auch kleinere Beschädigungen (Druckstellen) auftreten können. Bei beschichteten Bauteilen werden diese durch mitgelieferte Farbe von der Montagefirma ausgebessert.

Schutzrechte

Zeichnungen, Werkzeuge und Sondervorrichtungen, die nieowa-Mediengestaltung im Rahmen der Vertragserfüllung anfertigt, verbleiben Eigentum von nieowa-Mediengestaltung.
Hat nieowa-Mediengestaltung nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so haftet dieser dafür, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. nieowa-Mediengestaltung wird den Kunden gegebenenfalls auf nieowa-Mediengestaltung bekannte Rechte hinweisen. Der Kunde hat nieowa-Mediengestaltung von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie den nieowa-Mediengestaltung entstehenden, notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Bei nieowa-Mediengestaltung bis dahin angefallene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wird nieowa-Mediengestaltung die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist nieowa-Mediengestaltung ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

nieowa-Mediengestaltung überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch auf Kosten des Kunden zurückgesandt, anderenfalls ist nieowa-Mediengestaltung berechtigt, diese 3 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und gegebenenfalls gewerblichen Schutzrechte an den von nieowa-Mediengestaltung oder von einem Dritten in Auftrag von nieowa-Mediengestaltung gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen stehen nieowa-Mediengestaltung zu, und zwar auch dann, wenn der Kunde hierfür die Kosten übernommen hat.