Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nieowa-Mediengestaltung.

  1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen nieowa (nachfolgend Mediengestalter genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
    2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Mediengestalter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Mediengestalter und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    4. Der Mediengestalter kann jederzeit die vorliegenden AGB ändern.
  2. Angebote und Preise

    1. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen die Angebote des Mediengestalters grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
    2. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nachlässe, Rabatte und Gratisleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste, sonstigen Bekanntgaben und Angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung auf Zeithonorarbasis oder nach Pauschalpreis.
    3. Aufträge und Folgeaufträge erfolgen jeweils aufgrund eines schriftlichen Angebots des Mediengestalters.
    4. Die Einstellung kostenloser Dienste berechtigt den Auftraggeber nicht zu Minderungen, Erstattungs– oder Schadensersatzansprüchen.
  3. Zustandekommen des Vertrages

    1. Der Vertrag mit dem Mediengestalter kommt zustande durch die mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.
    2. Vom Auftraggeber verspätet genehmigte Entwürfe sind kein Grund, um Ansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit geltend zu machen.
  4. Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angelieferten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, notwendige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erst ab diesem Punkt wird ein Auftrag als begonnen betrachtet.
    2. Sofern Dritte bei der Bearbeitung der Webseite oder Printmedien beauftragt wurden, informiert der Auftraggeber den Mediengestalter und erlaubt die Weiterleitung von E-Mails, sofern diese keine sensiblen oder persönlichen Daten enthalten.
    3. Der Auftraggeber stellt die notwendigen Daten, wie einzupflegende Inhalte für Drucksachen oder Webseiten zeitnah und möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Sofern keine Texterstellung, kein Lektorat oder eine Textkorrektur im Angebot enthalten ist, legt der Auftraggeber die Texte in korrigierter Endfassung vor.
    4. Der Mediengestalter darf die Rechnung per E-Mail an den Auftraggeber versenden. Der Auftraggeber versichert, zu diesem Zweck seine E-Mailadresse anzugeben, deren Postfach stets über ausreichend Speicherplatz verfügt und mindestens alle 10 Tage kontrolliert wird. Die Rechnung gilt mit der Übersendung an die E-Mailadesse des Auftraggebers als zugestellt.
    5. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte seiner Webseiten und Printprodukte allein verantwortlich. Das gilt für alle Inhalte, unabhängig davon, ob er sie selbst erstellt hat oder sie von Dritten erstellt wurden. Der Auftraggeber stellt dem Mediengestalter im Rahmen der Bestellung, auch wenn er storniert oder gekündigt sein sollte, von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten oder gesetzlichen Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Mediengestalter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mediengestalter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
    6. Vor der Abnahme der erstellten Webseiten hat sich der Auftraggeber davon zu überzeugen, dass die erstellten Seiten funktionieren und den Bedingungen des Angebots entsprechen und eine entsprechende Bestätigung per E-Mail zu übersenden. Reklamationen oder Änderungswünsche, die nach Abnahme der Webseite erfolgen bedürfen eines kostenpflichtigen Folgeauftrags.
  5. Urheberrecht und Nutzungsrecht

    1. Jeder dem Mediengestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
    2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Mediengestalter insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
    3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mediengestalters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediengestalter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
    4. Der Mediengestalter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    5. Der Mediengestalter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Mediengestalter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen Vergütung.
    6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  6. Vergütung

    1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
    3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Mediengestalter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
    4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Mediengestalter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  7. Fälligkeit der Vergütung

    1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Im Angebot festgelegte Zahlungsbedingungen sind einzuhalten.
    2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
    3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Mediengestalter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
    4. Bei Zahlungsverzug kann der Mediengestalter Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
  8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
    2. Der Mediengestalter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediengestalter entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Mediengestalters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Mediengestalter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.Der Auftraggeber erkennt an, dass das geistige Eigentum und insbesondere das Urheberrecht bezüglich der geleisteten Gestaltung von Webseiten, Printmedien und auftragsweise auch Texten beim Mediengestalter verbleibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die vollständigen Nutzungsrechte und die Übertragung des Urheberrechts können erworben werden. Rohdaten werden nur zur Verfügung gestellt, wenn dies dem Vertrag nach notwendig ist.
    2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
    3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    4. Der Mediengestalter ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Mediengestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Mediengestalters geändert werden.
    5. Der Mediengestalter ist ohne zeitliche Begrenzung berechtigt, einen verlinkten Hinweis zur Gestaltung im Footer und im Impressum der Webseite zu führen.
    6. Zur Referenz- und Werbezwecken ist der Mediengestalter zeitlich unbegrenzt berechtigt, Ausschnitte oder Verweise von gestalteten Webseiten und anderen beauftragten Elementen in ihrem Webangebot zu veröffentlichen.
    7. Der Auftraggeber versichert, dass die individuell für ihn erstellten Daten nicht für Dritte verwendet oder an diese weitergegeben werden dürfen.
  10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Mediengestalter Korrekturmuster vorzulegen.
    2. Die Produktionsüberwachung durch den Mediengestalter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Mediengestalter berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Mediengestalter fünf (5) einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Mediengestalter ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  11. Haftung und Gewährleistung

    1. Der Mediengestalter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, etc. sorgfältig zu behandeln.
    2. Der Mediengestalter verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
    3. Sofern der Mediengestalter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Mediengestalters. Es wird keinerlei Haftung für Serverausfälle oder jedwede technischen Probleme übernommen. Der Mediengestalter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Mediengestalters.
    6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Mediengestalter nicht.
    7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Mediengestalter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
  12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Mediengestalter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Mediengestalter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Mediengestalter übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Mediengestalter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  13. Providerdienstleistungen

    1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der der Mediengestalter die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch den Mediengestalter auch über Dritte erbracht werden.
    2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Mediengestalter erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Der Mediengestalter behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Mediengestalter von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Der Mediengestalter ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Mediengestalter unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Mediengestalter die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Mediengestalter hiermit frei.
    3. Soweit Gegenstand der Leistungen des Mediengestalters auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Dies kann auch über Dritte geschehen. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Mediengestalter hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Mediengestalter hiervon unverzüglich unterrichten. Der Mediengestalter ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Medienberater hiermit frei.
    4. Der Mediengestalter weist den Kunden durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Mediengestalter das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
    5. Für Schäden haftet der Mediengestalter nur dann, wenn der Mediengestalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mediengestalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Mediengestalters auf solche typische Schäden begrenzt, die für den Mediengestalter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt der Mediengestalter keine Haftung. Die Haftung des Mediengestalters wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, den Mediengestalter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
    6. Soweit der Mediengestalter für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
    7. Bei einer ein Jahr im Voraus geleisteten Zahlung besteht jederzeit das Recht der quartalsweisen Kündbarkeit der Dienstleistung. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlung ist das sofortige Deaktivieren des Webhostings die Folge.
    8. Der Mediengestalter behält sich vor, bei offenen Zahlungen Zugangsmöglichkeiten zu Diensten und Leistungen des Mediengestalters bis zur Begleichung zu sperren. Der Entgeltanspruch bleibt auch in solchen Fällen vollumfänglich bestehen.
    9. Sofern Ratenzahlungen vereinbart werden, behält sich der Mediengestalter vor, im Falle des Zahlungsverzugs die verbliebene Gesamtsumme sofort in einem Betrag fällig zu stellen. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Mediengestalter ist dazu berechtigt, eine unbezahlte oder teilweise bezahlte Webseite offline zu schalten, bzw. den Administrationszugang zu sperren.
    10. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens 12 Monate Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
    11. Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss dem Mediengestalter, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode – schriftlich zugehen.
    12. Sofern keine Kündigung bis mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
  14. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist der Sitz des Mediengestalters.
    2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Mediengestalters, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Mediengestalter ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.